Diese Schäden sind in der WERTGARANTIE Handyversicherung mit abgedeckt
Screenshot: trusted.de
Quelle: wertgarantie.de
Außer Ihrem Handy/Smartphone selbst gilt der Versicherungsschutz außerdem auch für Original-Zubehör wie Kopfhörer, Ladekabel, Akku, etc., sofern Sie dieses gemeinsam mit dem Handy erworben haben, es also zur “Ausstattung” gehört. Gut zu wissen. WERTGARANTIE bietet im Grunde den selben Versicherungsschutz wie der Wettbewerber OnlineVersicherung.de, da beide vom gleichen Anbieter stammen.
Der WERTGARANTIE Cyberschutz
Eine besondere Leistung bei Handyversicherungen von WERTGARANTIE ist der sogenannte “Cyberschutz”, der im “Komplettschutz mit Premium-Option” enthalten ist. Dieser greift in zwei Fällen: bei Missbrauch von Zahlungsdaten und Online-Accounts sowie bei Datenmissbrauch nach einem Diebstahl. Werden über eine Fake-Website beispielsweise Ihre Zahlungsdaten (Kreditkarte, etc.) gestohlen oder entstehen Kosten, weil jemand nach einem Diebstahl Ihre im Handy gespeicherten Daten verwendet, springt WERTGARANTIE mit Zahlungen bis zu 2.000 Euro in die Bresche.
Klauseln und “Schlupflöcher” bei Diebstahl
In Sachen Diebstahlschutz ist WERTGARANTIE sehr intransparent; anders als in den meisten Fällen finden sich in den AVB von WERTGARANTIE keine weiteren Informationen über den Diebstahlschutz (oder den bereits erwähnten Cyberschutz) sowie keine Klauseln, die die Versicherungsleistung im Fall eines Diebstahls einschränken würden. Das ist zwar auf den ersten Blick positiv, allerdings auch sehr seltsam.
Ein Blick in die AVB von WERTGARANTIE verschafft leider keine Klarheit in Sachen Diebstahlschutz
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Quelle: wertgarantie.de
Es darf davon ausgegangen werden, dass WERTGARANTIE - da nicht ausdrücklich anders geregelt - hier die gleichen “Schlupflöcher” hat, wie beispielsweise Friendsurance oder Extrapolice24; das heißt: im Falle eines Diebstahls wäre WERTGARANTIE nur dann zahlungspflichtig, wenn Sie das Gerät sicher mitgeführt haben (in einer verschlossenen Tasche oder Innentasche) oder wenn es aus einem verschlossenen Raum oder einem nicht einsehbaren Bereich eines Autos (Kofferraum, Handschuhfach) entwendet wurde. Da WERTGARANTIE hierzu keine weiteren transparenten Informationen liefert, lässt sich die Herangehensweise im Schadensfall allerdings auch nicht beurteilen.
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind bei WERTGARANTIE Schäden, die durch Brand oder durch die Einwirkung Dritter (auch Vandalismus) entstehen. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden, die mutwillig herbeigeführt wurden, Schäden durch Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Schäden durch Naturkatastrophen oder Kernenergie, Flüssigkeitsschäden durch Rohrbrüche, etc. sowie Schäden durch höhere Gewalt. Auch Softwareschäden oder Schäden durch Viren, etc. gehören nicht zum Leistungsumfang von WERTGARANTIE. Diesbezüglich ist vor allem der optionale Cyberschutz ein wenig missverständlich, der Sie zwar gegen Datendiebstahl, aber nicht gegen Schadsoftware oder andere Cyberbedrohungen absichert.