Ich rate ab vom Kauf von Jochen Schweitzer - Gutscheinen!
Welche Probleme löst Du mit dem Produkt?
Ich rate ab vom Kauf von Jochen Schweitzer - Gutscheinen! Die Gutscheine verfallen ab einem bestimmten Datum ersatzlos. - Bis heute hätte ich kaum für möglich gehalten, dass ein solches Geschäftsmodell vom deutschen Gesetzgeber gedeckt ist. - Zur Sache: In 2010 haben wir (meine Frau und ich) von Freunden einen Jochen Schweitzer Gutschein über 600,- EUR als Hochzeitsgeschenk erhalten. Dieser Gutschein war befristet bis 31.12.2013. Im Dezember 2013 habe ich angerufen und gegen eine Gebühr den Gutschein verlängern können. Nun habe ich gerade eben wieder angerufen um endlich eine Buchung vorzunehmen. Dabei wurde mir gesagt, dass der Gutschein leider zum 31.12.2016 verfallen ist. Und tatsächlich, der Gutschein war befristet bis 31.12.2016. Ein Kulanzlösung wird deswegen vom Unternehmen Jochen Schweizer unter Verweis auf einen Gesetzesparagraphen grundsätzlich abgelehnt. Ich habe gefragt, warum man sich als seriöses Unternehmen einer Kulanz verwehrt, wenn doch die 600,- EUR aus dem Gutscheinkauf vereinnahmt und noch nicht ausgegeben sind. Darauf erhielt ich die Antwort, dass sich Jochen Schweitzer hier innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt. Bei meinen Recherchen im Internet fand ich einen Artikel in der WELT vom 29.12.2015, Überschrift: "Das Verfall-Kalkül von Jochen Schweizer" (Link darf ich hier leider nicht zeigen). Daraus geht hervor, dass ca. 42 Millionen Euro an verkauften Gutscheinen vermutlich niemals eingelöst wurden. Ein wahrlich gutes Geschäftsmodell, das Jochen Schweizer zum Millionär gemacht hat. Den Schaden hat nur der Kunde, der versäumt seinen Gutschein rechtzeitig einzulösen. - Deswegen mein Tip: Schenkt besser die klassischen Universal-Gutscheine "Bargeld", die verfallen nicht und sind überall einlösbar. Auch viele "Erlebis-Berichte" über Erfahrungen mit Jochen Schweizer Gutscheinen ernüchtern ... Einfach mal in Google stöbern.