Anzeige
Diese Webseite verwendet Affiliate-Links. Erfolgt eine Bestellung oder ein Kauf über diese Links, erhält trusted eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Das ermöglicht es uns, Ihnen unseren Service und unsere Inhalte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Provision hat keinen Einfluss auf unsere Bewertung oder unser Ranking! Wir bewerten stets neutral und unabhängig.
Website

Website-Impressum 2024: Infos, Vorlagen & Beispiele

Das Impressum einer Website kann eine ziemliche Herausforderung sein. Was muss da rein und wo muss dein Impressum hin? In diesem Leitfaden erfährst du, wie du dein Impressum selbst aufsetzt und was es dabei zu beachten gibt. Los geht’s!

Was lerne ich hier?

Das Impressum – zusammen mit der Datenschutzseite ein wichtiger Baustein für die meisten Websites. Bei der Erstellung gibt es allerdings viele Unsicherheiten.

Brauchst du überhaupt zwingend ein Impressum? Was muss da drinstehen? Musst du das Impressum selbst erstellen oder gibt es Alternativen?

Wer hier nicht aufpasst, hat schnell das Nachsehen: Abmahnungen bis hin zu ganzen 50.000 € Strafzahlung werden fällig, sollte das Impressum fehlen oder nicht richtig umgesetzt sein.

Damit du nicht mehr im Dunklen tappst, habe ich dir in diesem Artikel genau diese Fragen zum Impressum ausführlich beantwortet. Zudem findest du hier wichtige Tipps sowie praktische Verweise auf nützliche Impressums-Hilfen. Also, legen wir los!

Info: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung der Expert:innen des IfDuS (Institut für Datenschutz und -Sicherheit) erstellt; deinem kompetenten Partner bei Datenschutzfragen. Weitere Informationen zum Unternehmen und deren Service-Angebot zum Thema Datenschutz findest du auf ifdus.de.

Disclaimer: trusted und die hier zitierten Expert:innen sind nicht Teil einer Anwaltskanzlei. Die hier aufgeführten Informationen sind daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG. Die in diesem Artikel bereitgestellten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und sollen keine rechtlichen Fragen oder Probleme behandeln, die im individuellen Fall auftreten können. Die auf dieser Seite aufgeführten Informationen sind allgemeiner Natur und dienen ausschließlich zu Informationszwecken. Wenn du rechtlichen Rat für deine individuelle Situation bzw. Website benötigst, dann hole dir am besten Rat von einem qualifizierten Anwalt.

Definition: Was ist ein Impressum, wer braucht es und was muss drinstehen?

Kurz und knapp: Das Impressum ist eine gesetzlich verpflichtende Angabe zu den Personen, bzw. Unternehmen, die für die Inhalte einer Website verantwortlich sind.

Jede in Deutschland betriebene Website, die nicht ausschließlich privat benutzt wird, muss ein Impressum enthalten. Generell impressumspflichtig sind also Selbstständige, Freiberufler:innen und Unternehmer:innen.

Wenn es Probleme mit oder Fragen zu deiner Website gibt, haben Besucher:innen so eine Stelle, an die sie sich wenden können. Sie wissen, zu wem die Website gehört und wie sie ggf. Kontakt aufnehmen können.

Das Impressum dient also vor allem der Transparenz. Nutzen zum Beispiel Journalist:innen das Impressum, erfahren sie, wer hinter den Inhalten steht und wie diese einzuordnen sind. Gerade in Zeiten von Desinformation keine unwichtige Sache!

Info: Für wen die Impressumspflicht gilt und was in ein Impressum gehört, ist in Deutschland durch § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) und § 18 im Medienstaatsvertrag (bzw. § 55 Rundfunkstaatsvertrag) geregelt.

Die wichtigsten Fragen (und Antworten) dazu:

Besteht für deutsche Websites eine Impressumspflicht?

Die kurze Antwort: Ja, mit Ausnahmen. Sobald dein Webauftritt geschäftlich ist, musst du ein Impressum hinterlegen. Das gilt auch dann, wenn du über die Seite selber gar nicht verkaufst. Bist du zum Beispiel Malermeister:in und möchtest mit der Website deine Services vorstellen, gilt die Seite als geschäftlich und ist impressumspflichtig. Funfact: Gelegentlich wird diese Pflicht auch Anbieterkennzeichnungspflicht genannt.

Wann brauche ich kein Impressum? Welche Websites sind von der Pflicht befreit?

Wenn du deine Webseite nur privat betreibst, bist du von der Pflicht befreit. Also zum Beispiel private Blogs, Online-Tagebücher und Co. Aber Achtung: ist auch nur ein Werbebanner auf deiner Website zu sehen, ist deine Page geschäftlich und damit impressumspflichtig.

Wo muss überall ein Impressum hin?

Dein Impressum muss vollständig auf deine Website und (entweder vollständig oder als Link zum Impressum auf der Website) auf deine Social-Media-Kanäle und in gewerbliche E-Mails.

Welche Grundsätze gibt es zu beachten?

Der Gesetzgeber gibt folgendes für dein Impressum vor: Es muss “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Was das bedeutet, erkläre ich dir weiter unten. Grundsätzlich kannst du dir aber schon einmal merken: Maximal 2 Klicks sollten User brauchen, um zu deinem Impressum zu gelangen.

Welche Pflichtangaben beinhaltet ein Impressum?

Was für Angaben in dein Impressum müssen, ist von deiner Unternehmensform abhängig. Ein Impressum für eine Privatperson mit Blog sieht anders aus, als ein Impressum für eine Arztpraxis.

Ich habe dir hier die wichtigsten Pflichtangaben (und optionale Angaben) mal aufgedröselt:

Diese Angaben enthält mein Impressum …

Kommen wir zu dem, was ein Impressum enthalten soll. Dazu ein kleines Vorwort: Die Regelungen für die Impressumspflicht unterscheiden Website-Betreiber:innen in drei verschiedene Gruppen:

  • Natürliche Person: Eine Person mit bürgerlicher Identität wie zum Beispiel Privatpersonen, Einzelunternehmer:innen, Freiberufler
  • Juristische Person: Eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse. Die Vereinigung ist mit einer allgemeinen Rechtsfähigkeit ausgestattet. Beispiele sind eine AG, GmbH oder eingetragene Vereine
  • Personengesellschaft: Ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschafter:innen, die gemeinsam ein bestimmtes Ziel verwirklichen möchten. Beispiele sind eine GbR oder OHG.

Info: Interessant zu wissen ist noch, dass bei juristischen Personen noch in die des öffentlichen und des privaten Rechts unterschieden wird. In diesem Abschnitt bleibe ich der Einfachheit halber beim übergeordneten Begriff. Wer mehr zur Unterscheidung wissen will, klickt hier.

Wenn du also in den folgenden Zeilen von diesen Gruppen liest, weißt du, was gemeint ist.

… immer, egal, welcher Branche ich angehöre

Aber nun zu den Pflichtangaben. Folgende Punkte muss das Impressum enthalten, egal welcher Branche du angehörst:

Betreiber:in der Website

An dieser Stelle muss klar ersichtlich sein, wer die Webseite betreibt. Als natürliche Person gibst du hier Vornamen und Nachnamen an. Als juristische Person und als Personengesellschaft muss hier der Firmenname und die Rechtsform stehen. Also zum Beispiel Musterfirma GmbH. Das gilt seit einiger Zeit nun auch für die GbR, Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Adresse / Unternehmenssitz

Als Einzelperson gibst du im Impressum deine gültige Adresse mit Postleitzahl und Ort an. Wenn du nicht deine Privatadresse angeben willst, gibt es dafür Alternativlösungen. Unternehmen hinterlegen die Anschrift des Hauptsitzes der Firma. Wichtig: Nur ein Postfach anzugeben, ist in beiden Fällen nicht okay!

Elektronische Kontaktaufnahme

User müssen in der Lage sein, dich unmittelbar, schnell und elektronisch zu erreichen. Eine Mail-Adresse ist also Pflicht. “Unmittelbar” heißt, dass dich User ohne Umweg über Callcenter, etc. erreichen können. “Schnell” wurde in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2008 definiert: User sollten in 30 bis 60 Minuten eine Antwort erhalten. Antworte also flott auf Mails oder biete zusätzlich eine Telefonnummer bzw. einen Live-Chat an. Ich empfehle dir am ehesten die Telefonnummer.

Umsatzsteueridentifikationsnummer / Wirtschafts-ID

So gut wie jedes Unternehmen hat eine Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschafts-ID. Liegt die vor, muss sie im Impressum stehen. Ausnahmen sind Kleinunternehmer:innen, die keine Steuer-ID bzw. Wirtschafts-ID besitzen. Die Steuernummer muss dagegen nicht zwingend ins Impressum.

Urheberrecht

Du verwendest auf deiner Page Fotos, Videos oder Musik, die du selbst erstellt hast? Dann musst du keinen Urheberrechtsvermerk hinterlassen. Er kann aber als Abschreckung vor “Dieben” genutzt werden. Bei Werken von Dritten musst du allerdings die Urheber:innen nennen. Entweder direkt am jeweiligen Medium (z. B. in der Bildunterschrift) oder als Sammelnennung (etwa im Impressum). Achtung: User müssen Werk und Urheber:in problemlos zuordnen können (z. B. “Bild X, [Name Bild] – Urheber:in: Max Mustermann”).

Streitschlichtung

Wenn dein Unternehmen Verträge mit Verbraucher:innen (also Kund:innen im Privatbereich) schließt und dein Unternehmen mehr als 10 Personen beschäftigt, musst du angeben, ob dein Unternehmen an einer Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Wichtig hierbei: Du musst nur darauf hinweisen, ob du teilnimmst und wenn ja, bei welcher Schlichtungsstelle. Die Teilnahme an sich ist nicht verpflichtend.

Als Privatperson bzw. Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in ohne Kammerzulassung sind die Angaben damit für dich auch quasi schon komplett. Das kann zum Beispiel wie folgt aussehen:

Ein Impressum für Einzelunternehmer:innen ist recht einfach aufgebaut
Ein Impressum für Einzelunternehmer:innen ist recht einfach aufgebaut
Quelle: trusted.de

Falls du als Impressums-Inhaber:in Angst vor ungewollter Werbung hast, keine Sorge. Dafür gibt es Datenschutz-Regelungen:

Veronika Tengler
IfDuS-Expertin für Datenschutz
Die im Impressum veröffentlichten Kontaktdaten dienen zwar zur Kontaktaufnahme bei konkreten Fragen oder Beschwerden, sie dürfen allerdings nicht für Werbung verwendet werden. Grund dafür ist, dass diese Daten veröffentlicht wurden, aber nicht mit der Absicht, Newsletter zu erhalten, sondern ausschließlich zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

Für Unternehmen gibt es noch zusätzliche Angaben, die im Impressum auftauchen müssen:

… wenn ich ein Unternehmen bin

Für Unternehmen, genauer gesagt juristische Person oder Personengesellschaften, gelten im Impressum noch einmal andere Spielregeln. Der größte Unterschied: Die Angaben, die du machst, beziehen sich nicht auf dich als Person, sondern das Unternehmen und die verantwortlichen Personen in der Organisation wie die Geschäftsführer:innen.

Vertretungsberechtigte:r Personen

Neben der ausgeschriebenen Firmenbezeichnung und der Rechtsform muss mindestens eine vertretungsberechtigte Person genannt werden. Das ist meistens der bzw. die Geschäftsführer:innen oder der Vorstand. Die entsprechenden Personen müssen mit Vor- und Nachnamen genannt werden.

Öffentliches Register und Registergericht

Deine Firma ist eingetragenes Mitglied im Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- oder Vereinsregister? Ist das der Fall, muss diese Angabe in dein Impressum. Dazu gehören die Art deines Registers, deine Registernummer und das zuständige Registergericht. Wer zu welchem Register gehört, kläre ich für dich weiter unten.

Wenn du das herunterrockst, dann sollte dein fertiges Impressum ungefähr so aussehen:

Ein Unternehmen macht andere Angaben im Impressum als Einzelunternehmer:innen
Ein Unternehmen macht andere Angaben im Impressum als Einzelunternehmer:innen
Quelle: trusted.de

Für Unternehmen der Marken AG, KGaA (Kommanditgesellschaften auf Aktien), UG und GmbH kann es noch zu Sonderangaben kommen, wenn sie sich in der Abwicklung oder Liquidation befinden; also das Geschäft aufgegeben wird und sich in Auflösung befindet. So einen Prozess muss das Unternehmen zum Beispiel mit dem Kürzel “i. L.” (in Liquidation) im Impressum angeben.

… wenn ich freiberuflich bin und einer Kammer angehöre

Neben Seitenbetreiber:in, Adresse und Kontaktinformationen, benötigst du als Einzelunternehmer:in oder Freiberufler:in teilweise noch zusätzliche Angaben. Das trifft zum Beispiel zu, wenn du als Teil einer Kammer arbeitest.

Sobald du Freiberufler:in mit Kammerzugehörigkeit bist (zum Beispiel Ärzt:in, Anwalt bzw. Anwältin oder Steuerberater:in), dann brauchst du noch diese Angaben:

Zugehörigkeit zu einer Kammer

Wichtig sind hier der Name der Kammer, der du angehörst. Außerdem sollte die Anschrift der Kammer hinterlegt sein.

Gesetzliche Berufsbezeichnung und Zulassungsstaat

Hier brauchst du einen Abschnitt, in dem die Berufsbezeichnung angegeben wird. Dabei handelt es sich um deine offizielle Bezeichnung, also z. B. Arzt/Ärztin, Ingenieur:in und Co. Zusätzlich gibst du hier an, in welchem Land dir die Berufsbezeichnung verliehen wurde.

Bezeichnung und Zugang zu berufsrechtlichen Regelungen

Wenn dein Beruf bestimmten Regelungen unterliegt, musst du diese nennen und den Zugang zu diesen Regelungen angeben. Beispielsweise, indem du mit einem Link auf eine gültige Online-Version verlinkst. Oder du gibst an, wo diese Regelungen zu finden sind. Ein Beispiel wäre eine Arztpraxis, die darauf hinweist, dass die Regelungen in der eigenen Praxis vor Ort ausliegen.

Zuständige Aufsichtsbehörde

In manchen Fällen, wie zum Beispiel bei Ärzten, kommt die Angabe einer entsprechenden Aufsichtsbehörde dazu. In manchen Fällen wie zum Beispiel bei Steuerberater:innen kann die zuständige Kammer gleichzeitig die Aufsichtsbehörde sein.

Das sieht dann ungefähr so aus:

Als Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit muss auch das in das Impressum
Als Freiberufler mit Kammerzugehörigkeit muss auch das in das Impressum
Quelle: trusted.de

… wenn ich als Unternehmen einer Aufsichtsbehörde unterstellt bin

Es gibt weitere Unternehmen, die besonderen Auflagen unterliegen. Beispiele sind:

  • Wach- und Schließunternehmen (Security, Pfortendienste, etc.)
  • Makler:innen
  • Spielhallen

Aufsichtsbehörde

Die oben genannten Stellen müssen zusätzlich ihre zugehörige Aufsichtsbehörde angeben. Im Falle des Wach- und Schließdienstes kann das zum Beispiel das örtliche Ordnungsamt sein. Bei Spielhallen sind das (neben anderen Stellen) die jeweiligen Landratsämter. Achtung: Stelle sicher, dass du auch die richtige Behörde angibst! So unterscheidet sich zum Beispiel bei den Maklern die zuständige Behörde je nach Bundesland. Bei den einen sind es die Landrats- und Ordnungsämter bei anderen die IHK.

EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung

Je nach Gesellschaftsform und Größe des Betriebs müssen zusätzlich Angaben zur EU-Online-Streitbeilegung oder Streitschlichtung gemacht werden. So müssen Makler zum Beispiel immer auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen.

In diesem Beispiel für einen Makler-Betrieb könnte das zum Beispiel so aussehen:

Falls dein Unternehmen einer Aufsichtsbehörde unterstellt ist, muss auch das ins Impressum
Falls dein Unternehmen einer Aufsichtsbehörde unterstellt ist, muss auch das ins Impressum
Quelle: trusted.de

… wenn ich journalistisch-redaktionelle Inhalte anbiete

Zudem gelten im Impressum Sonderregelungen für journalistisch-redaktionelle Inhalte.

Verantwortliche Person(en)

Bei Angeboten, die journalistisch-redaktionelle Inhalte bieten (z. B. News-Portale) müssen verantwortliche Personen im Sinne des Presserechts mit Vor- und Nachnamen sowie Anschrift angegeben werden. Verantwortliche Person kann aber nur sein, wer 1. den ständigen Aufenthalt im Inland hat, 2. durch einen Richterspruch nicht die Fähigkeit verloren hat, öffentliche Ämter zu übernehmen und 3. voll geschäftsfähig und unbeschränkt strafrechtlich verfolgbar ist.

Bei journalistischen Inhalten mit News-Charakter muss eine inhaltlich verantwortliche Person angegeben werden
Bei journalistischen Inhalten mit News-Charakter muss eine inhaltlich verantwortliche Person angegeben werden
Quelle: trusted.de

… wenn ich einen Online-Shop betreibe/online verkaufe

Abweichende Regeln gibt es auch für den Online-Handel. Hier ist im Impressum zusätzlich zu den Unternehmensangaben ein Hinweis zur EU-Streitbeilegung nötig.

EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung

Seit dem 09.01.2016 müssen Online-Händler:innen im Impressum auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung hinweisen und verlinken. Das ist Teil der Einhaltung von Verbraucherschutzregeln. Beachte: Der Link muss klar als solcher erkennbar sein und jederzeit funktionieren. Andere Gewerbe können freiwillig auf diese Plattform hinweisen.

Wenn du mit deinem Impressum fertig bist, könnte das ungefähr so aussehen:

So oder ähnlich könnte dein Impressum für deinen Online-Shop aussehen
So oder ähnlich könnte dein Impressum für deinen Online-Shop aussehen
Quelle: trusted.de

… wenn ich Video-Inhalte anbiete (“Erweitertes Impressum”)

In manchen Fällen brauchst du nicht nur ein Impressum, sondern sogar ein erweitertes Impressum. Das ist immer dann der Fall, wenn du ein Anbieter für audiovisuelle Medien bist. Im Klartext heißt das: Videocontent in Form von Videos, Web-TV, Mediatheken, Videotheken oder Livestreams.

Info: Podcasts sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bei GIFs ist die Gesetzeslage aktuell unklar.

Sobald du also Shorts, Reels oder andere Video-Formate auf deiner gewerblich genutzten Website anbietest, ist ein Impressum mit erweiterten Angaben nötig.

Wer ist vom erweiterten Impressum betroffen?

Generell trifft die erweiterte Impressumspflicht dann auf dich zu, wenn du Anbieter:in von Videocontent bist (auf Juristendeutsch “audiovisuelle Mediendiensteanbieter”). Das gilt also für (Video-) Influencer:innen, Website-Betreiber:innen mit Video-Inhalten, Web-TV-Anbieter:innen und Personen, die ihre Social-Media-Kanäle wie YouTube, Facebook, X bzw. Twitter, Snapchat, Instagram, Patreon, Pinterest, Vimeo, TikTok, Twitch, Tumblr und Co. gewerblich nutzen.

Wer ist von der erweiterten Impressumspflicht ausgenommen?

Ausgenommen sind Kanäle, die sowohl weniger als 5 Videos beinhalten als auch unter 500 Abonnenten haben und weniger als 500.000 Abrufe aufweisen. Diese Vorgaben (die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen) sollen private oder familiär genutzte Kanäle aus der Impressumspflicht ausklammern. Hast du allerdings eine sehr große Familie und damit viele Follower, solltest du evtl. trotzdem über ein Impressum nachdenken.

Was muss in das erweiterte Impressum?

Hier gehören dein Name und Anschrift bzw. dein Unternehmensname und Rechtsform hin. Zudem musst du eine Anschrift, Kontaktmöglichkeiten, vertretungsberechtigte Personen (wenn zutreffend) hinterlegen und deine zuständige Regulierungs- bzw. Aufsichtsbehörde angeben. Das sind oft die Medienanstalten der Länder.

Optionale / freiwillige Angaben

Es gibt einige Angaben, die nicht in ein Impressum müssen, aber dort durchaus sinnvoll sein können. Beachte, dass sich Regelungen zu solchen (wie auch den Pflichtangaben) jederzeit ändern können.

Vermittlerregister

Du gehörst zu den in der Gewerbeordnung definierten Branchen Versicherungsvermittlung, Versicherungsberatung, Versicherungsvermittlung (Ausnahme: produktakzessorische Versicherungsvermittlung), Finanzanlagenvermittlung, Honorar-Finanzanlageberatung oder Immobiliardarlehensvermittlung? Dann musst du dich in das bundesweite Vermittlerregister eintragen lassen. Ob du das Register aber im Impressum erwähnst, ist dir überlassen. Allerdings wird es von den meisten Profis (z. B. der IHK) empfohlen.

Alternative Postadresse

Als Unternehmen steht es dir frei, alternative Postanschriften im Impressum zu hinterlegen. Dabei muss aber der tatsächliche Hauptsitz deiner Firma auch als solcher gekennzeichnet sein. Behalte im Hinterkopf, dass ein Postfach nicht als alleinige Anschrift für dein Unternehmen ausreicht.

Gewerbeanmeldung

Du hast ein Gewerbe angemeldet? Dann kannst du das im Impressum angeben, musst aber nicht. Wenn du dein Gewerbe angeben willst, dann gebe den für dich zutreffenden Paragraf der Gewerbeordnung an. Dazu kommen das Datum der Gewerbeerlaubnis (also wann dir die Erlaubnis erteilt wurde) und welche Stelle die Erlaubnis erteilt hat.

Welche davon für dich sinnvoll sind, musst du selbst entscheiden. Unsere Expertin hat allerdings eine klare Meinung dazu:

Veronika Tengler
IfDuS-Expertin für Datenschutz
Ich würde die Angabe des Vermittlerregisters durchaus empfehlen. Das wirkt auf jeden Fall gleich viel seriöser.

Was passiert, wenn ein Impressum oder eine Pflichtangabe fehlen?

Ist ein Impressum fehlerhaft, veraltet oder im schlimmsten Fall gar nicht vorhanden, kann das saftige Strafen nach sich ziehen. Die reichen bei Verstoß gegen die Impressumspflicht von einer Abmahnung bis zu einer Geldbuße. Aktuell liegt der Höchstsatz bei 50.000 €.

Am besten gewöhnst du dich als Webmaster grundsätzlich an den Gedanken “Impressum + Website = Beste Freunde”. Ich persönlich starte ein Website-Projekt immer bereits mit Impressum und Datenschutzseite im Hinterkopf.

Apropos Datenschutz: Du bist Teil eines Unternehmens und brauchst professionelle Hilfe bei der gesetzeskonformen Umsetzung deines Datenschutzes? Dann helfen dir die kompetenten Expert:innen des IfDuS (Institut für Datenschutz und-Sicherheit) weiter. Hier geht es zu ihrer Seite.

Impressum erstellen – Schnell und einfach zum abmahnsicheren Impressum

Es ist also klar: Deine Website braucht ein rechtssicheres Impressum. Aber wie kommst du zu einem?

Generell gibt es für dich vier Wege, wie du dein Impressum erstellen kannst:

Impressum selbst erstellen mit Vorlage/Muster

Diese Methode ist die günstigste, da du hier nicht für einen Anwalt, etc. zahlen musst. Gleichzeitig ist es aber auch die aufwendigste und unsicherste, da du ordentlich recherchieren musst und keine professionelle Beratung erhältst. (Außer natürlich du selbst bist Profi, dann ziehe ich die Aussage zurück).

Was du hier beachten musst:

  • Achte darauf, die notwendigen Pflichtangaben gründlich zu recherchieren
  • Schaue als Hilfe das ein oder andere Impressum ähnlicher Unternehmen an
  • Lasse dich evtl. von erfahrenen Kolleg:innen beraten
  • Nutze Vorlagen, Beispiele und Templates als Hilfen
  • Beschränke dich auf das, was in das Impressum muss und dort sinnvoll ist. “Viel hilft viel” gilt hier nicht:
Veronika Tengler
IfDuS-Expertin für Datenschutz
Ja, beim Impressum gibt es tatsächlich “zu viel des Guten”. Zu viele Angaben könnten als Verschleierung der Pflichtangaben aufgefasst werden, um von diesen abzulenken.

Erstellst du dein Impressum selbst, solltest du die Vorgaben für ein rechtskonformes Impressum regelmäßig prüfen, da sich Gesetzeslagen jederzeit ändern können.

Als kleine Hilfestellung habe ich dir hier eine Vorlage zum Download verlinkt, die du nur kopieren und mit deinen eigenen Daten füllen musst. Alle Fälle, die ich dir oben geschildert habe, sind darin abgedeckt; streiche also das, was du für deinen Zweck nicht brauchst und füll den Rest aus, dann solltest du Stand jetzt (Juni 2024) erstmal versorgt sein.

Beachte, dass dies nur eine Hilfe darstellt und du selbst für die Angaben in dieser Vorlage verantwortlich bist. trusted sowie unsere Kooperationspartner:innen des IfDuS übernehmen hier keine Haftung.

Impressum vom Homepage-Baukasten erstellen lassen

Baust du deine Website gerade erst auf, bist du bereits bei einem dieser Homepage-Baukästen oder denkst über einen Wechsel nach? Dann sind hier meine Tipps für Baukästen mit integriertem Rechtstexte-Generator oder persönlichen Impressums-Service.

Wenn du dich für bestimmte Jimdo-Tarife entscheidest, erhältst du automatisch Zugang zum Rechtstext-Manager von Trusted Shops. Der hilft dir dabei, neben deinem Impressum auch rechtssichere Widerrufsbelehrungen, AGBs und Datenschutzerklärungen zu bauen.
Bei unvyl übernimmt der Anbieter die Erstellung deines Impressums automatisch. Sehr schön: Das Impressum ist dabei anwaltlich geprüft. Gibt es rechtliche Änderungen, werden die Anpassungen für dich übernommen und automatisch umgesetzt.
Bei STRATO hast du optional die Möglichkeit, den integrierten Generator von Janolaw zu nutzen. Der Vorteil hier: Du bekommst hier als STRATO-User 25 % Rabatt auf den Standard-Preis des Tools und erstellst damit Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung.

Aber Achtung: teils sind die generierten Rechtstexte nicht auf das deutsche Recht angepasst. Du bist hier also selbst in der Verantwortung, dein Impressum rechtlich korrekt aufzubauen. Homepage-Baukästen liefern hier nur eine Hilfestellung.

Impressum mit einem Impressum-Generator erstellen

Eine weitere Methode ist, dein Impressum mit einem online verfügbaren Generator zu erstellen. Hier gibt es viele, teils auch kostenlose Angebote.

Die Vorteile sind hier, dass dir gezielt Fragen zu deinem Unternehmen gestellt werden und Angaben teilweise auch erklärt werden. So ist die Gefahr, dass du etwas Wichtiges im Impressum vergisst oder falsch angibst, deutlich geringer.

Aber eben auch nicht Null, also sei bei der Erstellung sehr aufmerksam!

Hinweis: Da du hier ungeprüft deine eigenen Angaben in das Impressum einträgst, übernehmen die meisten Anbieter keine Haftung für die Rechtssicherheit deines Impressums. Lies dir hier die Nutzungsbedingungen vorab genau durch.

eRecht24
Du kannst hier zwischen der kostenlosen Variante und der Premium-Version ab 14,90 € im Monat wählen. Letztere kommt mit dauerhaften Aktualisierungen. Du erhältst dein Impressum als Klartext und als HTML5-Quellcode. Für den Abruf ist ein Kundenkonto nötig.
Active Mind
Active Mind ist ein Spezialist für Datenschutz, bietet aber eben auch einen Impressumsgenerator an. Dieser ist im Gegensatz zu eRecht komplett kostenlos und erfordert kein Konto. Auch hier kannst du das fertige Impressum als HTML5 und normalen Text abrufen.
Hensche Rechtsanwälte
Nett: Je nachdem, welche Angaben du beim Formular machst, passt sich dieses dynamisch an. So siehst du nur die Felder, die für dein Impressum wirklich relevant sind. Auch eine Datenschutzerklärung ist direkt integriert. Das Impressum gibt es in HTML und Klartext – und das komplett kostenlos.
Impressum-Generator.de
Der Impressum-Generator ist in seiner Aufmachung reduziert, bietet dir so aber eine einfache Bedienung. Zudem gibt es wie bei eRecht und Co. nützliche Erklärungen zu deinen Angaben.
Janolaw
Der Anbieter ist Spezialist für Internetrecht. Auch hier kannst du dir kostenlos ein Impressum erstellen. Alternativ hast du die Möglichkeit, hier auch ein komplettes Pflegepaket zu buchen. In diesem Fall kümmert sich der Anbieter um die Rechtssicherheit deiner Dokumente inkl. Impressum.

Obwohl diese Angebote kostenlos im Internet verfügbar sind, sind sie nicht automatisch schlecht. Für viele können diese Generatoren eine kostengünstige Hilfe beim Aufbau ihres Impressums sein. Dazu die Meinung unserer Expertin:

Veronika Tengler
IfDuS-Expertin für Datenschutz
Gute Erfahrungen gemacht haben wir mit eRecht24 und Active Mind. Das heißt natürlich nicht, dass die anderen Anbieter nicht auch gut sein können. Das Zusatzangebot zur Erstellung von Datenschutzerklärungen bei Hensche erscheint zwar sehr praktisch, jedoch würden wir dies nicht empfehlen. Datenschutzerklärungen sind meist individuell zugeschnitten und haben aufgrund neuer Urteile stetig wachsende Anforderungen, die bei solchen Generatoren nicht immer berücksichtigt werden.

Impressum von Anwält:innen erstellen lassen

Wenn du auf jeden Fall sicher sein willst, dass dein Impressum auch den neuesten Regelungen entspricht, dann ist der Gang zu einer Anwaltskanzlei die beste Wahl.

Diese Methode ist oft die teuerste. Aber wenn du bereit bist, das Budget in die Hand zu nehmen, kannst du sicher sein, dass in deinem Impressum die neusten rechtlichen Standards umgesetzt werden.

Inzwischen bieten einige Kanzleien auch Überprüfungen bzw. Aktualisierungen deines Impressums gegen eine monatliche Gebühr, also quasi im Abo an. Ideal, wenn du dich nicht laufend mit den gerichtlichen Neuerungen und Co. beschäftigen möchtest.

Tipp: Ich würde dir zu dieser Lösung raten, wenn du bei Unternehmen sehr große und komplexe Organisations-Websites mit einem Impressum ausstatten willst oder die Rechtsform deiner Firma besonders ist. Auch würde ich dir den Gang zur Anwaltskanzlei empfehlen, wenn dein Unternehmen im Ausland tätig ist. Die dortigen Gesetze zum Impressum können von den deutschen Richtlinien abweichen.

Impressum in die Website einbauen

Hast du dein Impressum? Perfekt! Aber wie platzierst du das fertige Impressum jetzt am besten auf deiner Page?

Am besten machst du es, so wie die meisten Websites: Du baust eine eigene Page für dein Impressum, verlinkst die Seite im Footer (damit sie überall gefunden werden kann) und bringst dein fertiges Impressum dort unter.

Veronika Tengler
IfDuS-Expertin für Datenschutz
Dieser Empfehlung schließen wir uns an. Langes Suchen des Impressums kann als Erschwerung des Zugangs ausgelegt werden. Auch wichtig: Bitte mische Impressum und Datenschutzerklärung nicht, sondern erstelle zwei separate Unterseiten und verlinke sie im Footer, sodass beide leicht gefunden werden können.

Je nach Vorgehen solltest du hier den passenden Text deines Impressums in einer Textbox bzw., den entsprechenden HTML5-Code unterbringen.

Wo muss mein Impressum auf der Website zu finden sein?

Generell gilt: Dein Impressum muss laut Gesetz “leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar” sein. Verlinke also dein Impressum am besten im Footer deiner Webseite, dort können deine User es jederzeit anklicken. Sorge außerdem dafür, dass deine Impressums-Seite jederzeit funktioniert und gut lesbar ist (also keine zu kleine Schrift und guter Kontrast von Text zu Hintergrund). Erlaubte Bezeichnungen für dein Impressum sind “Impressum” und “Kontakt”. Experimente solltest du hier sein lassen.

Impressum in Social Media einbauen

Nicht nur deine Webseite benötigt ein Impressum; auch deine Social-Media-Profile können von der Impressumspflicht betroffen sein, wenn du deine Plattformen gewerblich nutzt.

Achtung: bereits bei einer werblichen Kooperation, einer Produktempfehlung oder einer Werbeeinblendung gilt das als geschäftlich. Hinterlege in diesem Fall ein Impressum in deinem Profil, bzw. verlinke zu deinem Impressum auf deiner zugehörigen Webseite.

Veronika Tengler
IfDuS-Expertin für Datenschutz
Achtung: Das Gleiche gilt für Datenschutzhinweise, wobei ein Link in deinem Profil genügen sollte.

Tipps zur Erstellung deines Impressums

Wenn du es schon bis hierher geschafft hast, solltest du nun alle wichtigen Grundkenntnisse zum Thema Impressum haben.

Einige Spezialfragen haben wir aber noch nicht geklärt. Lass uns das nachholen; und vielleicht kann ich dir sogar noch den einen oder anderen Tipp mit auf den Weg geben!

Ich möchte meine private Adresse nicht angeben

Das ist absolut nachvollziehbar! Gerade Einzelpersonen ohne Geschäftsadresse müssen ihre Privatadresse im Impressum angeben. Und das kann gerade für Personen mit viel Reichweite wie Influencer:innen oder Journalist:innen schnell zur Gefahr werden.

Info: Daher wird aktuell seit April 2023 eine Reform der Impressumspflicht diskutiert; Ergebnisse lassen aber noch auf sich warten.

Was kannst du also tun?

Eine Alternative ist, dich bei einer anderen Adresse “einzumieten”. Dabei kannst du etwa tatsächlich externe Räume anmieten (beispielsweise als Büro) oder nur die Adresse an sich.

Der Vorteil: Du gibst damit eine gültige Adresse an. Der Nachteil: Du gibst hier evtl. zusätzlich Geld aus. Hier musst du für dich selbst Vor- und Nachteile abwägen.

Achtung: Nicht ausreichend ist es, ein Postfach als Anschrift anzugeben! Im Impressum muss eine gültige Adresse angegeben werden.

Ist mein Unternehmen eine juristische Person?

Sobald du ein Unternehmen führst, ist es sehr wahrscheinlich, dass dieses als juristische Person gilt. Aber was ist mit Vereinen oder Unis? Ich drösele dir das hier in Kürze auf:

Grundsätzlich unterscheidet das Recht in zwei Arten von juristischen Personen: die des privaten Rechts und die des öffentlichen Rechts.

Während die des privaten Rechts frei auf dem Wirtschaftsmarkt agieren dürfen, unterliegen die des öffentlichen Rechts direkt dem Staat oder einer Aufsichtsbehörde.

Juristische Personen des privaten Rechts sind:

  • GmbH
  • AG
  • Körperschaften und (eingetragene) Vereine
  • Stiftungen und Anstalten
  • Genossenschaften

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:

  • Stiftungen und Anstalten
  • Körperschaften der Länder, Gemeinden und des Bundes
  • Universitäten

Wer gehört zu welchem Register?

Die Zugehörigkeit von Vereinen zum Vereinsregister und Genossenschaften zum Genossenschaftsregister ist ziemlich logisch.

Beim Partnerschaftsregister müssen alle Freiberufler eingetragen sein, die sich zusammenschließen und als Gruppe tätig sind.

Personengesellschaften und juristische Personen, die eine OHG, KG, GmbH, UG oder AG bilden, müssen zwingend in das Handelsregister. Einzelunternehmer:innen müssen nicht ins Handelsregister, außer sie verdienen einen gewissen Jahresumsatz.

Info: Einzelunternehmer:innen müssen nicht, dürfen sich aber auch freiwillig in das Handelsregister aufnehmen lassen.

Eine genaue Grenze dieses Umsatzes hat der Gesetzgeber nicht genau definiert. Es gelten aber die folgenden “Pi mal Daumen”-Angaben:

  • Einzelhandel: 250.000 € im Jahr
  • Großhandel und Produktion: 400.000 bis 500.000 € im Jahr

Eine Übersicht über die Register findest du auf dem gemeinsamen Register-Portal der Länder.

Das Register-Portal der Länder bietet dir Einsicht in die wichtigsten Register
Das Register-Portal der Länder bietet dir Einsicht in die wichtigsten Register
Screenshot: trusted.de
Quelle: handelsregister.de

Beispiel: So sieht ein Impressum in 2024 aus

Um dir auch einmal ein Gesamtwerk zeigen zu können, habe ich mit eRecht24 selbst ein Impressum für meinen fiktiven IT-Dienstleister “Trust-IT” erstellt. Auch die Mitarbeiter:innen dieser Firma brauchen ein Impressum auf ihrer Website.

Wichtig sind hier zunächst die Grundangaben zu Unternehmensname, Unternehmensform (GmbH) und vertretungsberechtigte Personen. In diesem Fall der Geschäftsführer. Auch die Kontaktdaten wie Anschrift, E-Mail und Telefonnummer dürfen nicht fehlen.

Zudem ist das Unternehmen in das Handelsregister eingetragen. Es müssen also Registernummer und zuständiges Gericht in das Impressum. Die Trust-IT besitzt als Dienstleister eine Umsatzssteuer-ID, die ebenfalls angegeben werden muss.

Hier ein Beispiel für ein fertiges Impressum
Hier ein Beispiel für ein fertiges Impressum
Screenshot: trusted.de
Quelle: e-recht24.de

Für dieses Szenario habe ich angenommen, dass die Verbraucher:innen auch zu privaten Zwecken die Dienstleistung der Trust-IT in Anspruch nehmen können. Außerdem können Verbraucher:innen online Verträge schließen und kündigen. Da die Trust-IT innerhalb der EU sitzt, muss der Verweis auf die Online-Streitbeilegung der EU in das Impressum.

Info: Würde die Trust-IT Dienste nur an Personen anbieten, die diese hauptsächlich geschäftlich nutzen (B2B), würde diese Personen als Unternehmer:innen gelten. Dann entfällt der Hinweis auf die Streitbeilegung.

Da in meinem Fall Verträge mit Verbraucher:innen geschlossen werden, muss die Trust-IT angeben, ob sie Teil einer Verbraucherstreitbeilegung bzw. Universalschlichtungsstelle ist. In meinem Fall ist das nicht so. Trotzdem muss auch die Nicht-Teilnahme im Impressum ersichtlich sein.

Mein Verdikt: Die Erstellung war mit dem Generator erstaunlich einfach und ich konnte dank der Erklärungen nachvollziehen, warum gewisse Angaben in mein Impressum müssen. Das Ganze war also einfacher als gedacht.

Fazit: Ein Impressum zu erstellen ist wichtig – aber kein Hexenwerk

Generell kann man wohl sagen: fast alle Webseiten benötigen ein Impressum. Die Recherche, was in einem Impressum enthalten sein muss, ist sicher zeitaufwendig, aber dank Angeboten wie diesem Leitfaden, den du hier gerade liest, problemlos machbar.

Außerdem gibt es immer mehr Services und digitale Hilfen, die dir bei der Umsetzung deines rechtskonformen Impressums helfen.

Wichtig ist lediglich, dass du für eine laufende Aktualisierung deines Impressums sorgst, damit keine deiner Angaben fehlen oder veralten. Auch Rechtsänderungen solltest du stets auf dem Schirm haben und dein Impressum regelmäßig prüfen und bei Änderungen zeitnah anpassen.

Dazu hat unsere Expertin einen abschließenden Tipp:

Veronika Tengler
IfDuS-Expertin für Datenschutz
Unabhängig von der Erstellungsart sollte als Faustregel eine jährliche Überprüfung ausreichen, bspw. immer zum neuen Jahr. Wichtig ist, dass du deine Angaben dann auf der Website (Impressum, Datenschutzhinweise, Fußzeile etc.) bei Änderungen sofort anpasst (z. B. bei Umzug, Heirat, Umfirmierung). Um “up to date” zu bleiben, kannst du dich in Impressums-Generatoren bzw. der Konkurrenz nach Änderungen umsehen oder Newsletter entsprechender Kanzleien (eRecht24, ActiveMind, Haufe oder WBS Law) abonnieren.

FAQ

Nochmal in Kürze: Wer braucht ein Impressum?

Alle Websites, die geschäftlich genutzt werden, geschäftliche Mails und geschäftlich genutzte Social-Media-Accounts. Sollte in den letzten zwei Fällen kein Impressum untergebracht werden können, dann verlinke am besten zu deinem Impressum auf deiner Website.

Was muss außer dem Impressum auf die Website?

Pflicht sind deine Datenschutzerklärung, dein Cookie-Hinweis und (wenn du kostenpflichtige Inhalte oder Waren anbietest) deine AGB plus Widerrufsbelehrung. Davon abgesehen gehören noch die Haftungserklärung und (wenn du Werke Dritter verwendest) ein Hinweis zum Urheberrecht auf die Page. Dienstleister müssen obendrein Angaben im Sinne der Informationspflichten für Dienstleister (DL-InfoV) machen. Verkaufst du an Verbraucher:innen, kommt der Hinweis auf die EU Online-Streitbeilegung dazu.

Was muss ich beim Cookie-Hinweis beachten?

Wenn du Cookies oder ähnliche Technologien einsetzt (Google Analytics, Adsense, etc.) benötigst du zwingend ein Cookie-Banner und -Management. Alles, was nicht zwingend zum Betrieb deiner Website notwendig ist, braucht eine Einwilligung. Das heißt, User müssen vor Verwendung dieser Cookies zustimmen oder ablehnen können. Zudem musst du umfassende Informationen über die eingesetzten Cookies bereitstellen. Hast du keine oder nur zwingend notwendige Cookies, benötigst du weder Banner noch Management, wohl aber die Informationen.

Gilt mein Impressum auch im Ausland?

Das kommt darauf an. Je nachdem, in welchen Ländern du deine Services anbietest, kann es sein, dass andere Regelungen für das Impressum gelten. Mache dich hier vorab schlau und setze dich mit einem Profi zusammen.

Änderungshistorie

05.06.2024
Impressum – Ratgeber

trusted hat den großen Impressum-Ratgeber erstellt. Unsere Redakteurin Julia zeigt dir hier alles, was du zum Thema wissen musst! Du hast Fragen oder hast Fehler oder Missverständnisse entdeckt? Dann melde dich doch direkt bei uns unter [email protected]!

Julia Warnstaedt
trusted-Expertin für Website & E-Commerce
Julia Warnstaedt
trusted-Expertin für Website & E-Commerce

Julia ist Redakteurin bei trusted.de und die hauseigene Expertin für Websites und E-Commerce. Sie weiß, wie wichtig ein rechtssicheres Impressum ist und zeigt dir in diesem Beitrag alles, was du zum Thema wissen musst.

Babbel Bewertungen

4.5
918.106 Bewertungen
davon sind
918.006 Bewertungen
aus 3 anderen Quellen

Bewertungsquellen

203.579 Kunden bewerten auf iTunes durchschnittlich mit 4.6 von 5 Punkten (Stand: 07.03.2022)
203.579 Kunden bewerten auf iTunes durchschnittlich mit 4.6 von 5 Punkten (Stand: 07.03.2022)
203.579 Kunden bewerten auf iTunes durchschnittlich mit 4.6 von 5 Punkten (Stand: 07.03.2022)
trusted