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Mobbing am Arbeitsplatz - So gehen Sie als Unternehmer damit um

Auch wenn Mobbing in Deutschland nicht als juristischer Tatbestand gilt, sollten Arbeitgeber wissen, welche rechtlichen Konsequenzen damit einhergehen können. Denn obwohl das systematische Schikanieren von anderen nach wie vor von vielen nur milde belächelt wird, zieht Mobbing im schlimmsten Fall drastische Konsequenzen nach sich. In diesem Beitrag erklärt Ihnen trusted nicht nur, was genau unter Mobbing zu verstehen ist, sondern auch, wie Sie es als Unternehmer frühzeitig erkennen, welche Pflichten Sie haben und welche Maßnahmen gegen Mobbing wirklich helfen.

Was ist Mobbing? Definition, Ursachen und Folgen

Der Begriff Mobbing stammt aus dem Englischen - und obwohl er mittlerweile immer häufiger verwendet wird, setzen sich nur wenige Menschen aktiv mit seiner Bedeutung auseinander. Darum soll an dieser Stelle zunächst einmal geklärt werden, was genau Mobbing ist, welche Ursachen es hat und welche Folgen es nach sich zieht.

Definition von Mobbing

Als erstes deutsches Gericht hat sich das Landesarbeitsgericht Thüringen mit der Thematik auseinandergesetzt und Mobbing in einen juristischen Kontext gebracht. In einem Urteil aus dem Jahr 2001 findet sich folgende Definition von Mobbing:

Im arbeitsrechtlichen Verständnis erfasst der Begriff des ‘Mobbing’ fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung dienende Verhaltensweisen, die nach Art und Ablauf im Regelfall einer übergeordneten, von der Rechtsordnung nicht gedeckten Zielsetzung förderlich sind und jedenfalls in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht oder andere ebenso geschützte Rechte wie die Ehre oder die Gesundheit der Betroffenen verletzen.

Die Kernaussage dieser zugegebenermaßen recht komplexen Definition von Mobbing ist folgende:

Mobbing beschreibt ein systematisches und langfristiges Vorgehen gegen eine bestimmte Person, das der Anfeindung, Schikanierung und Diskriminierung gilt. Konkrete Handlungen, die unter dem Oberbegriff “Mobbing” zusammengefasst werden können, sind:

  • Benachteiligung
  • Beleidigung
  • Üble Nachrede
  • Soziale Isolation und Ausgrenzung
  • Körperliche (teils sexuelle) Belästigung

Wird eine dieser Handlungen einzeln und einmalig vollzogen, ist (noch) nicht die Rede von Mobbing - ein anderer “Tatbestand”, wie zum Beispiel der der sexuellen Belästigung, ist dadurch allerdings nicht ausgeschlossen.

Der Begriff “Mobbing” wurde bereits 1996 in den Duden aufgenommen. Mittlerweile ist der Anglizismus fest in der deutschen Sprache verankert. “Mob” bedeutet übrigens so viel wie Pöbel oder Gesindel. “to mob” beschreibt wiederum die Tätigkeit des Bedrängens oder Angreifens.

Eine besondere Form des Mobbings ist das sogenannte Cybermobbing. Hierbei wird das Opfer nicht im realen Leben, sondern digital schikaniert. Alle anderen Merkmale vom klassischen Mobbing können auch auf das Cybermobbing übertragen werden.

Nachfolgend wird in diesem Beitrag immer die Rede von Mobbing sein. Diese Formulierung beinhaltet alle Formen und Facetten der Konfliktart - auch Cybermobbing.

Bossing und Staffing

Während sich die Opferrolle beim Mobbing in der Regel auf eine einzelne Person bezieht, ist die Täterrolle häufig mehrfach besetzt. Oder anders formuliert: Mobber treten sowohl einzeln als auch in Gruppen auf.

Eine weitere Unterscheidung, die im Hinblick auf Mobbing gemacht werden muss, ist die von Bossing und Staffing.

  • Bossing = Das Mobbing geht von einer Führungsperson aus und richtet sich gegen einen (untergeordneten) Mitarbeiter.
  • Staffing = Das Mobbing geht von einem Mitarbeiter aus und richtet sich gegen eine (übergeordnete) Führungsperson.

Einen dritte Variante - die weit verbreitet ist, jedoch keinen expliziten Namen hat - ist das Mobbing auf der gleichen Hierarchiestufe, also beispielsweise zwischen Kollegen.

Ursachen von Mobbing

Um als Unternehmer wirksam gegen Mobbing vorgehen zu können, ist es wichtig, dass Sie die Ursachen hierfür kennen. Interessant ist, dass diese sehr oberflächlicher, aber auch komplexer Natur sein können.

Zu den häufigsten Ursachen von Mobbing gehören:

  • Neid
  • Langeweile und Frust
  • Angst (beispielsweise um den eigenen Arbeitsplatz)
  • Konkurrenzkampf
  • Fehler in der Arbeitsorganisation (zum Beispiel ein zu hohes Arbeitspensum, fehlende Verantwortlichkeiten, Bevorzugung bestimmter Mitarbeiter, etc.)

Gerade der letzte Punkt der Liste ist für Sie als Unternehmer von großer Wichtigkeit. Er unterstreicht nämlich einen Aspekt, den viele Arbeitgeber gern außer Acht lassen:

Mobbing ist kein ausschließliches Problem zwischen Mitarbeitern, sondern kann auch von Ihnen geschürt werden. Seien Sie sich also unbedingt Ihrer Verantwortung bewusst!

Folgen von Mobbing

Mobbing stellt für Betroffene eine enorme psychische Belastung dar - nicht zuletzt, weil sich die Anfeindungen und Schikanen oftmals über Monate oder gar Jahre ziehen. Das Bündnis gegen Mobbing e.V. fand im Rahmen seiner Studie “Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen” aus dem Jahr 2014 beispielsweise heraus, dass 39 Prozent aller Mobbing-Attacken länger als ein Jahr dauern.

Doch auch kürzere Zeiträume reichen oftmals schon aus, um die Opfer an den Rand der Verzweiflung zu bringen.

Zu den typischen Folgen von Mobbing zählen:

  • Persönlichkeitsveränderungen
  • Verfolgungswahn
  • Depressionen
  • Physische Erkrankungen wie Magen-Darm-Probleme, Migräne und Herz-Kreislauf-Störungen
  • Flucht in Suchtmittel, v.a. Alkohol
  • Suizid

Neben diesen gesundheitlichen Problematiken gibt es auch eine Reihe unmittelbarer Folgen von Mobbing, die nicht nur das Opfer, sondern auch Sie als Unternehmer betreffen:

  • Nachlassende Leistungsbereitschaft
  • Sinkende Loyalität
  • Image-Schädigung
  • Mehr Krankheitstage
  • Jobwechsel

Natürlich steht zu jeder Zeit das gesundheitliche Wohl der Mitarbeiter im Vordergrund. Doch wenn es um Mobbing am Arbeitsplatz geht, muss auch klar gesagt werden, dass sich hieraus wirtschaftliche Nachteile für Sie als Unternehmer ergeben. Ein Grund mehr, gezielt gegen das Problem vorzugehen und bestenfalls im Keim zu ersticken.

Anzeichen für Mobbing am Arbeitsplatz

Weil Mobbing generell ein sehr unangenehmes Thema ist, werden in vielen Unternehmen kategorisch die Augen davor verschlossen - getreu dem Motto: “Was ich nicht sehe, existiert auch nicht.” Diese Strategie ist natürlich grundlegend falsch.

Als Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht (mehr hierzu im nächsten Absatz), Mobbing nicht nur zu erkennen, sondern auch zu unterbinden. Ersteres ist tatsächlich gar nicht so leicht, denn nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz ist automatisch Mobbing.

Welche Anzeichen auf das systematische Schikanieren hinweisen, verrät Ihnen die nachfolgende Auflistung.

  • Starke Fokussierung auf eine einzelne Person als Opfer
  • Offen ausgelebte Respektlosigkeit
  • (angreifende, ausgrenzende) Handlungen über einen längeren Zeitraum
  • Konflikt wird auf einer sehr persönlichen Ebene ausgetragen (persönliche Anfeindungen, soziale Isolation etc.)
  • Destruktive Kritik
  • Zuteilung sinnloser Arbeit

Während klassisches Mobbing nach einer entsprechenden Sensibilisierung aller Beobachter verhältnismäßig leicht erkannt werden kann, ist Cybermobbing nur schwer von Außenstehenden zu bemerken. Dies findet meist “hinter verschlossener Tür” statt. Hier ist also noch mehr Aufmerksamkeit und Prävention gefragt.

Die Mobbing-Liste nach Leymann

Professor Heinz Leymann war nicht nur Betriebswirt und Diplompsychologe, sondern gilt auch als Pionier auf dem Gebiet der Mobbing-Forschung. Von ihm stammt eine Liste mit 45 Handlungen, die als konkretes Mobbing eingestuft werden können.

Die Liste wurde erstmals in Leymanns Buch “Mobbing. Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann” veröffentlicht.

Die Mobbing-Liste nach Leymann ist nicht nur eine wichtige Orientierungshilfe für Betroffene, die sich noch fragen, ob sie wirklich gemobbt werden, sondern auch ein guter “Spickzettel” für Sie, wenn es darum geht, Mobbing am Arbeitsplatz (frühzeitig) zu erkennen.

Das sind Ihre Pflichten und Aufgaben

Als Unternehmer und Arbeitgeber stehen Sie in der Pflicht, Mobbing nicht nur zu unterbinden, sondern auch bereits geschehene Fälle zu sanktionieren. Die juristische Grundlage hierfür bilden verschiedene Gesetze:

  • Fürsorgepflicht nach BGB §§ 617 - 619
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Arbeitsschutzgesetz
  • Grundgesetz Artikel 1: “Die Würde des Menschen ist unantastbar.”

Die wohl wichtigste Pflicht besteht darin, Ihre Angestellten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu schützen. Mobbing wird inzwischen von den meisten Gerichten als extreme psychische Belastung eingestuft und gilt daher als ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit.

Weiterhin ist es wichtig, dass Sie konsequent gegen Mobber vorgehen. Wie genau das in der Praxis funktioniert, erklärt Ihnen trusted nachfolgend.

So gehen Sie effektiv gegen Mobbing vor

72 Prozent aller (Cyber-)Mobbing-Attacken gegen Erwachsene finden am Arbeitsplatz statt. Auch das geht aus der Studie des Bündnis gegen Mobbing e.V. hervor. Höchste Zeit also, etwas dagegen zu unternehmen und sich dem Thema gegenüber nicht länger zu verschließen.

Diese konkreten Maßnahmen sind Ihnen dabei behilflich.

Aufklärung und Sensibilisierung

Gerade weil Mobbing häufig als Problematik zwischen Kindern und Jugendlichen empfunden wird, sehen viele Erwachsene keine Notwendigkeit, sich intensiv(er) damit auseinanderzusetzen. Dieses Verhalten ist grundlegend falsch und sollte in Ihrem Unternehmen am besten sofort unterbunden werden.

Verschiedene Angebote wie Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminare helfen nicht nur dabei, aufzuklären, sondern auch eine gewisse Sensibilisierung durchzuführen.

Mitarbeiter sollten dabei nicht nur lernen, was Mobbing ist, sondern auch, welche Gefahren damit einhergehen. Nicht zuletzt ist es auch wichtig, darüber aufzuklären, wie entscheidend die Rolle des Beobachters sein kann. Wer Zeuge von (anfangenden) Mobbing-Attacken ist, darf keinesfalls schweigen, sondern muss das Gesehene offen ansprechen.

Beratungs- und Beschwerdestelle

Beratungs- und Beschwerdestellen sollte es nicht nur in großen Unternehmen mit vielen Angestellten geben. Auch in kleinen und mittelständischen Betrieben sorgt eine zentrale Anlaufstelle für Vertrauen und Deeskalation in Krisensituationen.

Besonders effektiv ist ein solches Angebot, wenn ein Mobbing- und Konfliktbeauftragter ernannt wird, der als Ansprechperson für alle Mitarbeiter erreichbar ist. Hierbei sollte es sich idealerweise natürlich um eine Person handeln, die:

  • entsprechend für die Aufgaben geschult wurde
  • viel Empathie und soziale Kompetenz mitbringt
  • vertrauensvoll ist
  • ein hohes Ansehen unter den Kollegen genießt

Teambuilding

Es ist nicht wissenschaftlich belegt, doch viele Experten gehen davon aus, dass ein schlechtes Betriebsklima der ideale Nährboden für Mobbing ist. Setzen Sie dem etwas entgegen, indem Sie den Fokus auf teambildende Maßnahmen lenken und wieder mehr Wert auf ein positives “Wir-Gefühl” legen.

Wenn sich die Belegschaft als großes Team versteht, ist es sehr viel unwahrscheinlicher, dass eine einzelne Person ausgeschlossen und zum Opfer willkürlicher Schikane wird.

Keine Bevorzugung, kein Konkurrenzdruck

Um dies zu unterbinden, sind jedoch nicht nur die sozialen Kompetenzen der Mitarbeiter gefragt, sondern auch Ihre eigenen. Wenn Sie beispielsweise einen Lieblings-Angestellten haben und diesen auch (offenkundig oder unterbewusst) bevorzugen, dann sollten Sie dieses Verhalten schnellstmöglich einstellen.

Auch der künstliche Aufbau von Konkurrenzdruck ist etwas, was Mobbing durchaus begünstigt. Natürlich sollen Ihre Mitarbeiter stets ihr Bestes geben, doch wenn Sie selbst (indirekt) Zwietracht säen, dürfen Sie sich nicht über Konflikte wundern.

Sanktionen

Kam es trotz aller Präventionsmaßnahmen doch zu einem Fall von Mobbing, ist es Ihre Aufgabe, den oder die Täter zu sanktionieren. Denken Sie immer daran, dass die Strafe verhältnismäßig sein muss.

Mögliche Sanktionen sind:

  • Ermahnung
  • Abmahnung
  • Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Versetzung
  • Kündigung

Das sind die Rechte der Betroffenen

Wer Opfer von Mobbing wird, ist keinesfalls wehrlos. Die oben genannten Gesetzesgrundlagen machen deutlich, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, gegen die Attacken vorzugehen und seine Rechte einzufordern.

Hierbei handelt es sich in erster Linie um Persönlichkeitsrechte wie das Recht auf Achtung der Ehre. Doch auch das Arbeitsschutzgesetz spielt eine große Rolle - schließlich ist der Arbeitgeber wie weiter oben bereits erwähnt dazu verpflichtet, alle gesundheitsgefährdenden Risikofaktoren zu beseitigen.

Ein Sonderfall tritt ein, wenn das Mobbing auf Faktoren wie Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Sexualität beruht - sprich: eine verbotene Benachteiligung aufgrund von Diversität stattgefunden hat.

Dann greift nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und der oder die Beklagte trägt die Beweislast. Das bedeutet, er oder sie muss beweisen, dass KEIN Mobbing stattgefunden hat, um sich rechtlichen Konsequenzen (meist Schadensersatzzahlung) zu entziehen.

Aus dem AGG ergeben sich die folgenden Rechte für Betroffene:

  • Beschwerderecht nach §13 AGG
  • Leistungsverweigerungsrecht nach §14 AGG
  • Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz nach § 15 AGG

Juristische Besonderheit in Deutschland

Wichtig zu wissen: In Deutschland gibt es - anders als in Ländern wie Schweden und Frankreich - kein Mobbing-Gesetz. Das wiederum führt zu einer sehr ungleichen Rechtsprechung. Kläger sollten sich daher unbedingt über vorhergehende Verhandlungen an diversen Gerichten informieren.

Außerdem ist es immer sinnvoll, nach Möglichkeit Beweise zu sammeln, um sich eine erfolgversprechende Ausgangslage zu schaffen. Zwar gibt es Rechtsprechungen, in denen einzig die Aussage des Opfers genügte, um den Täter zu verurteilen, doch sollte hier besser nichts dem Zufall überlassen werden.

Mögliche Beweise für Mobbing am Arbeitsplatz sind:

  • Gespeicherte Emails
  • Zeugenberichte
  • Droh-Briefe
  • etc.

Wenn das Mobbing-Opfer den Rechtsstreit gewonnen hat, hat es grundsätzlich ein Recht auf Unterlassung. Für Sie als Arbeitgeber bedeutet das: Sorgen Sie dafür, dass sich die Geschehnisse nicht wiederholen, indem Sie den oder die Täter sanktionieren (siehe weiter oben).

In Fällen mit nachweislichen (gesundheitlichen) Schäden für den Betroffenen besteht außerdem ein Anspruch auf eine Entschädigung, beispielsweise in Form von Schmerzensgeld.

Fazit

Auch wenn Mobbing gern als ein Problem unter Kindern und Jugendlichen dargestellt wird, ist es auch am Arbeitsplatz (leider) nach wie vor omnipräsent. Ihre Aufgabe als Unternehmer besteht darin, diese Schattenseite des Alltags nicht einfach zu ignorieren, sondern aktiv dagegen vorzugehen - indem Sie Ihre Mitarbeiter aufklären und sensibilisieren, Opfer schützen und Täter sanktionieren. Denn nur wenn Sie eine Null-Toleranz-Grenze in Ihrem Unternehmen etablieren, können Sie sich und Ihre Mitarbeiter maximal vor Mobbing-Angriffen und eventuellen rechtlichen Konsequenzen schützen.

Checkliste

Definition von Mobbing:

  • Systematisches und langfristiges Vorgehen
  • Handlungen, die der Anfeindung, Schikanierung und Diskriminierung dienen
  • Opfer meist einzelne Person
  • Täter entweder einzelne Person oder Gruppe
  • Verschiedene Formen von Mobbing, bspw. Cybermobbing
  • Unterscheidung von Bossing, Staffing und Mobbing auf der gleichen Hierarchieebene

Ursachen von Mobbing (u.a.):

  • Neid
  • Langeweile und Frust
  • Angst
  • Konkurrenzkampf
  • Fehler in der Arbeitsorganisation

Folgen von Mobbing (u.a.):

  • gesundheitliche Folgen für das Opfer
  • Depressionen
  • physische Erkrankungen
  • Schlafstörungen
  • Verfolgungswahn
  • Flucht in Suchtmittel
  • Suizidgedanken
  • wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen
  • mehr Krankheitstage
  • nachlassende Leistungsbereitschaft
  • sinkende Loyalität
  • Image-Schädigung

Anzeichen von Mobbing (u.a.):

  • Fokussierung auf eine einzelne Person
  • Handlungen über einen längeren Zeitraum
  • destruktive Kritik
  • Konflikt/Auseinandersetzung auf einer sehr persönlichen Ebene
  • soziale Isolation
  • weitere konkrete Mobbing-Beispiele in der Liste nach Leymann

Pflichten und Aufgaben des Arbeitgebers:

  • gesundheitliche Schutzmaßnahmen für alle Mitarbeiter
  • konsequentes Vorgehen gegen Mobber
  • Aufklärung, Sensibilisierung, Prävention
  • Einrichten einer Beratungs- und Beschwerdestelle
  • Teambuilding-Maßnahmen
  • Keine Bevorzugung einzelner Mitarbeiter
  • Kein künstlich aufgebauter Konkurrenzkampf
  • Sanktionen

Rechte der Betroffenen:

  • Persönlichkeitsrechte
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Recht auf Gesundheit
  • Recht auf Unterlassung
Jessika Fichtel
Jessika Fichtel

Jessika Fichtel ist freiberufliche Online-Redakteurin aus Erfurt. Die studierte Journalistin hat sich in den vergangenen Jahren auf die thematischen Schwerpunkte Karriere, Business und HR spezialisiert und ein entsprechendes Fachwissen aufgebaut.

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